Eine maßgebliche Rolle im internationalen Warenverkehr spielt der sogenannte ISPM 15 für Verpackungen aus Holz. Die meisten Holzverpackungen werden aus Vollholz hergestellt, welches mit Holzschädlingen belastet sein kann. Diese stellen eine ernstzunehmende Gefahr für die Wälder dar. Aus diesem Grund müssen Holzverpackungen eine entsprechende Behandlung erhalten, um eine Einfuhr von Schädlingen in andere Länder zu vermeiden.
Der Globale IPPC-Standard ISPM 15 gilt in vielen Ländern für Exportverpackungen aus Vollholz. Eine entsprechende Überprüfung und Kontrolle zur Anwendung der richtigen Behandlung von Holz findet durch die jeweiligen nationalen Pflanzenschutzbehörden statt sowie durch die Verwendung des ISPM-Stempels.
Wir möchten Sie in diesem Blogbeitrag mit allen wichtigen Informationen zum Thema ISPM 15 versorgen und gleichzeitig über unsere speziell entwickelten ConPLY-Verpackungen informieren. Unsere ConPLY-Lösungen sind eine echte Alternative für Ihre Exportverpackung.
Was bedeutet der ISPM-15-Standard?
Der ISPM 15 ist der „Internationale Standard für Pflanzenschutzmaßnahmen“ (International Standards for Phytosanitary Measures) und wurde im Rahmen des internationalen Pflanzenschutzübereinkommens IPPC (International Plant Protection Convention) von der FAO (United Nations Food and Agriculture Organizations) im Jahre 2002 beschlossen.
Diese im ISPM Nr. 15 beschriebenen Standards dienen der Vereinheitlichung der verschiedenen Einfuhrvorschriften in den unterschiedlichen Ländern und beschreiben die Maßnahmen, eine Einfuhr von Holzschädlingen durch Holzverpackungsmaterial zu reduzieren und gleichzeitig die inländischen Waldbestände zu wahren. Zum Schutz des Holzes vor möglichen Schädlingen können gemäß des ISPM Nr. 15 verschiedene Methoden zur Holzbehandlung angewendet werden.
Der IPPC-Standard ISPM 15 gilt in der gesamten EU und wurde weltweit von mehr als 100 Ländern unterzeichnet und umgesetzt. Dazu zählen die USA, Kanada, China, Australien und viele weitere Staaten. Eine vollständige Länderliste wird über das JKI (Julius Kühn-Institut) dargestellt.
Was beinhaltet der ISPM-15-Standard?
Der ISPM Nr. 15 gilt für massives Verpackungsholz mit einer Holzstärke von mehr als 6 mm Dicke. Zu diesen Holzverpackungen zählen u. a. Paletten, Kisten, Trommeln, Fässer und Ladungsträger. Ebenfalls dem ISPM Nr. 15 unterlegen ist Stauholz, welches zum Ladungsschutz verwendet wird und in der Regel aus Brettern oder Balken besteht. Ausgenommen von dem ISPM Nr. 15 sind Holzwerkstoffe mit einer Holzstärke von weniger als 6 mm. Zu diesen Holzwerkstoffen zählen Spanplatten, Sperrholz oder OSB- und MDF-Platten. Diese wurden bereits bei der Herstellung großer Hitze ausgesetzt und mechanisch bearbeitet, sodass eine weitere Hitzebehandlung gemäß ISPM 15 nicht mehr notwendig ist.
Welche Behandlungsmethoden sind durch den ISPM 15 zulässig?
Um tierische Schadorganismen, die sich im Holz befinden können, abzutöten, muss Verpackungsholz mit einem anerkannten ISPM-15-Verfahren behandelt werden. Aktuell geltende Behandlungsmöglichkeiten gemäß ISPM Nr. 15 sind:
Hitzebehandlung unter Verwendung einer klassischen Hitze- und Trocknungskammer (Kennzeichen der Markierung: HT): Diese Hitzebehandlung des Vollholzes muss bei einer Kerntemperatur von 56 °C und über einen Zeitraum von mindestens 30 min. stattfinden. Bei der technischen Trocknung kann zusätzlich Schimmelbefall vermieden werden.
Hitzebehandlung (Mikrowellenerwärmung) mittels dielektrischer Wärmebehandlung (Kennzeichen der Markierung: DH): Bei dieser Hitzebehandlung müssen 60°C über einen Zeitraum von einer Minute den gesamten Holzquerschnitt erreicht werden.
Behandlung mit Methylbromid (Kennzeichen der Markierung: MB): In der EU ist die Begasung mit Methylbromid seit 2010 aus umwelt- und gesundheitlichen Gründen nicht mehr zulässig. Jedoch ist der Einsatz von Holzverpackungen, die bereits durch eine Begasung mit Methylbromid behandelt wurden und entsprechend markiert sind, weiterhin zulässig.
Behandlung nach IPPC mit Sulfurylfluorid (Kennzeichen der Markierung: SF)
Nachdem eine ordnungsgemäße Behandlung des Holzes stattgefunden hat, erhält die Holzverpackung oder das Stauholz eine entsprechende ISPM-Markierung.
Welche weiteren Behandlungsanforderungen es gibt
Im Jahre 2009 wurde eine Neufassung des ISPM 15 erlassen, die zusätzlich vorschreibt, dass Verpackungsholz aus entrindetem Holz hergestellt werden muss. Dabei sind Rindenanhaftungen, die durch die maschinelle Entrindung nicht vollständig entfernt werden konnten, zulässig. Hier gilt bei einer Abmessung von weniger als 3 cm in der Breite eine beliebige Länge der Rinde. Bei einer Abmessung von mehr als 3 cm in der Breite darf die Gesamtfläche der Rindenstücke höchstens 50 cm² betragen.
Was zeigt eine ISPM-15-Markierung an?
Anhand der ISPM-15-Markierung ist zu erkennen, dass das Verpackungsholz eine entsprechende Behandlung laut des IPPC-Standards ISPM Nr. 15 erhalten hat.
Welche Angaben beinhaltet die ISPM-Markierung?
IPPC – Symbol: Nach IPPC-Standard ISPM Nr. 15 festgelegtes Symbol. Das Symbol steht grundsätzlich links.
Ländercode: ISO-Code für Deutschland = DE
Erzeuger-/Behandlercode: Einheitlicher Code oder Registernummer, die dem Betrieb zugeordnet ist, welche das Holz hergestellt oder behandelt hat.
Behandlungscode: Er ist die Abkürzung des IPPC für die Art der Behandlungsmethode. Dieser muss in einer eigenen Zeile stehen oder durch eine Linie von den anderen Angaben getrennt sein.
Was ist bei der ISPM-Markierung zu beachten?
Die Kennzeichnung muss gemäß ISPM 15 folgendermaßen dargestellt werden:
Die Markierung muss an zwei gegenüberliegenden Seiten dauerhaft und gut lesbar an der Verpackung angebracht werden.
Größe, Schriftart und Platzierung ist variabel
Eine Kennzeichnung per Hand ist nicht zulässig
Die Farben rot und orange dürfen nicht verwendet werden, da diese zur Kennzeichnung von Gefahrgut genutzt werden.
ISPM Nr. 15 zum internationalen Schutz der Waldbestände
Zum Schutz einheimischer Wälder haben viele Länder entsprechende Quarantänebestimmungen, um die Einschleppung von Holzschädlingen zu vermeiden. In Deutschland wurden diese Bestimmungen über die Pflanzenbeschauverordnung erlassen, um im weltweiten Handel einheitliche Regelungen zu schaffen, die eine Ausbreitung von Schadorganismen unterbinden oder mindestens vorbeugen.
Die Einführung des IPPC Standard ISPM Nr. 15 im Jahre 2002 dient zur Vereinheitlichung der Einfuhrvorschriften im internationalen Handel (International Trade) und Warenverkehr. Dadurch wird die gesundheitliche Qualität der Holzverpackungen und die Sicherheit gegen das Einschleppen von Schädlingen im einheimischen Wald erhöht. Der ISPM Nr. 15 gilt mittlerweile als Rechtsvorschrift vieler Länder und kann bei Nichteinhaltung zu einer Verweigerungs- oder Rücksendungs-Maßnahme der Waren führen, was wiederum in einem erhöhten Arbeits- und Zeitaufwand sowie Mehrkosten resultiert.
Es macht also in jedem Fall Sinn, vorab die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen einzuleiten und sich bei Bedarf an einen Experten zur fachgerechten Abwicklung Ihrer Holzverpackungen zu wenden.
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