Hauptversammlung 2024: Deufol SE lädt zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2024 ein

  • Dividendenvorschlag in Höhe von 0,10 € pro Aktie
  • Vorschlag zur Aktienzusammenlegung („Reverse Split“) im Verhältnis 5:1
Hofheim / Taunus, 15. Mai 2024 

Die Deufol SE hat heute die Einladung zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 27. Juni 2024, veröffentlicht. Diese findet als Präsenzveranstaltung um 10:00 Uhr (MESZ) in der Stadthalle in Hofheim / Taunus, Chinonplatz 4, statt.

 

„Wir freuen uns auf die Hauptversammlung 2024 und den Austausch mit unseren Aktionärinnen und Aktionären. Nach einem Rekord-Geschäftsjahr 2023 können wir sehr stolz sein, dass sich unsere Go-To-Market-Strategie auszahlt.“, sagte Dennis Hübner, CEO der Deufol Gruppe.

 

Die Hauptversammlung stimmt unter anderem in TOP 2 der Tagesordnung über die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 ab. Der Verwaltungsrat schlägt vor, den ermittelten Bilanzgewinn der Deufol SE für das Geschäftsjahr 2023 i. H. v. 16,4 Mio. € für die Ausschüttung einer Dividende von 0,06 € sowie zusätzlich einer Sonderdividende von 0,04 € je dividendenberechtigter Aktie, somit insgesamt 0,10 € je dividendenberechtigter Aktie, zu verwenden; dies entspricht einer Ausschüttungssumme von 4,3 Mio. €. Der verbleibende Betrag von 12,1 Mio. € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende bleibt bei deutschen Aktionären voraussichtlich ohne Steuerabzug, da es sich um Leistungen aus dem steuerlichen Einlagenkonto (§ 27 Abs. 1-7 KStG) handelt. Ob es individuelle Konstellationen gibt, bei denen die Ausschüttung auf Ebene der Anteilseigner doch zu einer Steuerpflicht führt, kann von Deufol nicht beurteilt werden und liegt alleine in der Verantwortung der Empfänger der Kapitalerträge.

 

Des Weiteren ist TOP 6 der Tagesordnung hervorzuheben, in dem ein sog. „Reverse Split“ vorgeschlagen wird. Konkret schlägt der Verwaltungsrat dazu vor, das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 43,8 Mio. €, nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung um 35,1 Mio. € auf 8,6 Mio. €, herabzusetzen. Die ordentliche Kapitalherabsetzung soll in voller Höhe zum Zwecke der Einstellung der frei werdenden Beträge in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft erfolgen. Die Kapitalherabsetzung soll in Höhe eines Betrages von 0,6 Mio. € durch eine entsprechende Herabsetzung der Grundkapitalziffer erfolgen wodurch der anteilige Betrag des Grundkapitals der Aktien auf 1,00 € je bestehender Stückaktie reduziert würde und in Höhe eines Betrages von 34,5 Mio. € durch Zusammenlegung von jeweils fünf auf den Namen lautenden Stückaktien zu einer auf den Namen lautenden Stückaktie. Diese vorgeschlagenen Maßnahmen sind Teil unserer langfristigen Vision und haben die Erhöhung des Buchwertes je Aktie zum Ziel.  

 

 

Weitere Informationen zur Hauptversammlung sind unter https://www.deufol.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Deufol SE

Investor Relations

Telefon: +49 (6122) 50 1127

E-Mail: investors@deufol.com

ISIN: DE000A1R1EE6

Downloads

Diesen Artikel weiterempfehlen:

Bleiben Sie immer über aktuelle Branchenereignisse informiert

anmelde form

Weitere beliebte Blog-Artikel

Ertragslage in (Tsd. €)

2. Hj 2021 1. Hj 2022 2. Hj 2022 1. Hj 2023 2. Hj 2023
Umsatz gesamt
132.856
129.344
142.236
143.938
150.066
EBITDA
17.440
16.278
17.755
27.827
18.290
EBIT
6.469
6.414
6.809
17.870
-1.227
EBT
4.945
4.889
5.525
15.503
-4.162
Periodenergebnis
4.073
3.147
3.862
12.611
-5.415
Ergebnis je Aktie (€)
0,087
0,068
0,083
0,2826
-0,130

Ertragslage in (Tsd. €)

2019 2020 2021 2022 2023
Umsatz gesamt
247.061
213.854
243.049
271.580
294.004
EBITDA
28.228
29.012
27.475
34.033
46.116
EBIT
6.238
6.200
6.340
13.223
16.642
EBT
4.018
3.301
2.906
10.414
11.341
Periodenergebnis
3.067
855
1.933
7.009
7.196
Ergebnis je Aktie (€)
0,070
0,026
0,030
0,151
0,153